Internationale Bewerber

Da die Praxisphasen integraler Bestandteil des Dualen Studiums an der IUCE Freiburg sind, ist keine gesonderte Arbeitserlaubnis erforderlich.

Für die Zulassung zum Dualen Studium an der IUCE Freiburg gilt der folgende formale Ablauf:

Neben den Bewerbungsunterlagen sind folgende Zeugnisunterlagen (in amtlich beglaubigten Kopien in Papierform; NICHT per E-Mail, Fax oder anderen elektronischen Varianten) im Studierendenbüro vorzulegen:

  • Zeugnis der Hochschulreife bzw. eines gleichwertigen Abschlusses
  • Bei Zeugnissen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst worden sind, Übersetzungen sämtlicher Unterlagen, die von einem öffentlich bestellten Urkundenübersetzer aus Deutschland verfasst sein müssen.
  • Nachweis von Deutsch- und Englischkenntnissen
  • Gegebenenfalls Bescheinigung über die absolvierte Hochschulaufnahmeprüfung
  • Gegebenenfalls Immatrikulationsbescheinigung oder Nachweise über absolvierte Studienzeiten oder Studienbuch
  • Gegebenenfalls Hochschulabschlusszeugnis

Bei den beizufügenden Unterlagen ist zu beachten:

  • Übersetzungen müssen von einem öffentlich bestellten Urkundenübersetzer gefertigt sein.
  • Sämtliche Unterlagen (Zeugnisse, Übersetzungen, Urkunden, Bescheide etc.) sind in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen (keine Originale, keine unbeglaubigten Kopien). Eine amtliche Beglaubigung enthält immer ein Dienstsiegel einer deutscher Behörde. Grundsätzlich können keine Fotokopien, die von kirchlichen Trägern, Krankenkassen etc., die OHNE Dienstsiegel ausgestattet sind, bei der Antragstellung berücksichtigt werden.
  • Sollte der in den Zeugnissen aufgeführte Name nicht mit dem jetzigen Namen übereinstimmen, ist eine öffentliche Urkunde über die Namensänderung (Heiratsurkunde etc.), gegebenenfalls mit Übersetzung, beizufügen.

Die Bewertung erfolgt nach den bundeseinheitlichen Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZaB) in Bonn.

Vor Zulassung zum Studium an einer Hochschule muss der Bewerber seine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. Bereits vorliegende Nachweise über Sprachprüfungen sollten, ebenfalls in amtlich beglaubigter Kopie, dem Antrag beigefügt werden. Das Duale Studium stellt von Beginn an hohe Ansprüche an die angehenden Studierenden. Es besteht deshalb KEINE Möglichkeit, nach Aufnahme des Studiums fehlende Sprachkenntnisse nachzuholen. Daher muss bereits VOR Studienbeginn der Nachweis sehr guter Deutschkenntnisse erbracht werden. Folgende Sprachzertifikate werden als Nachweis anerkannt:

  • Mindestens DSH 2 – Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber
  • TestDaF: In allen 4 Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis TestDaF-Niveaustufe (TDN) 4
  • GDS – Großes Deutsches Sprachdiplom
  • KDS – Kleines Deutsches Sprachdiplom
  • ZOP – Zentrale Oberstufenprüfung
  • Deutsches Sprachdiplom der KMK (2.Stufe)

Nicht ausreichend sind hingegen der Nachweis der Zentralen Mittelstufenprüfung (ZMP) oder Zertifikat Deutsch C1 des Goethe-Instituts oder ein abgeschlossenes Germanistikstudium im Heimatland.

Sollte die Zulassung zum Studium formell möglich sein, müssen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Partnerunternehmen abschließen. Wir setzen dabei auf Ihr Engagement, indem Sie die bereitgestellten Formulare des Menüpunkts Bewerbung verwenden und parallel zu unseren Vermittlungsaktivitäten mögliche Partnerunternehmen selbstständig ansprechen.

Für Fragen steht Ihnen das Studierendenbüro gerne zur Verfügung.